Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen

Stand: 30. Juli 2020 Grundlage: 10. CoBeLVO

1. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig. In den nicht von Satz 1 erfassten Fällen gilt die Abstandsregelung nach § 1 Abs. 2 Satz 1. der Corona- Bekämpfungsverordnung.

Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Wartebereiche (z.B. vor Verkaufsständen und Toilettenanlagen) sind ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.

2. Organisation des Betriebs

  1. DieEntscheidungüberdieÖffnungderSportstätteobliegtdemBetreiber.

  2. Zuschauer sind im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen erlaubt.

  3. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.

  4. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.

  5. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlage die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Betreiber vorzuhalten.

3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

  1. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.

  2. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Insbesondere sind Sanitärbereiche und Umkleiden ausreichend zu belüften.

  3. In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

  4. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

  5. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

4. Generell gilt:

  1. FürdieEinhaltungderRegelungenisteinebeauftragtePersonvorOrtzu benennen.

  2. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.

  3. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach CoBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der CoBeLVO eingehalten wird.

  1. Die speziellen Regelungen und Auflagen für den Spitzen- und Profisport sind der Corona-Durchführungsverordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen.

  2. Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind, soweit diese einschränkendere Regelungen beinhalten

    Link: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische- uebergangsregeln/

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Schnelles Staffelteam aus Nußdorf bei den Rheinland-Pfalz-Langlauf-Staffelmeisterschaften in Mainz

Das 4x400 m Frauen-Quartett stellte in der Besetzung Anna Ziegler, Mia Jäger, Joana Mielisch und Alexandra Rong in ausgezeichneten 4:03,77 min. einen neuen Vereinsrekord auf. Hinter dem Favoriten USC Mainz belegten sie den zweiten Rang und konnten die beiden Staffeln von TSV Schott Mainz hinter sich lassen. Außer der starken Startläuferin Anna Ziegler, hinterließen auch die drei jugendlichen Läuferinnen einen ausgezeichneten Eindruck. Die 4x100 m Staffel der weiblichen Jugend U 18 kam im Rahmenwettbewerb in der Besetzung Lilly Brocker, Alexandra Rong, Mia Jäger und Luzie Herrmann in 51,50 sek. auf den 2. Platz.

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